Demgegenüber erwog die Vorinstanz, das Bild der Multergasse erhalte durch die expressiven Jugendstilfassaden und die Opposition der wenigen klassizistischen Fassaden Spannung. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass der Jugendstil gerade die Gegensätze zur vorherigen Stilepoche inszeniere und nicht ein harmonisches Gesamtbild anstrebe. Indem die Glaswand Elemente aus beiden Bauphasen übernehme und zugunsten der eigenen Liegenschaft neu interpretiere, entstehe ein sublimes Zusammenspiel, das klar zu einer Aufwertung des Gassenbildes führe.