Solche Ueberlegungen mögen ästhetisch und gestalterisch begründet sein. Es entspricht wohl einem zeitgenössischen ästhetischen Empfinden, durch gänzlich unterschiedliche Baustile Kontraste zu bestehenden Bauten zu erzeugen und die Anpassung von Erneuerungen an bestehende Bauten als historisierende Gestaltung bzw. Kulissenarchitektur zu qualifizieren. Wenig überzeugend ist auch das Argument, in der funktionalen Betrachtungsweise übernehme die streitige Glaswand nur in klar definierten Teilbereichen die Rolle eines Schaufensters.