Ob die tragenden Elemente aussen oder innen angeordnet werden, ist jedoch im Lichte der massgebenden Bestimmungen von entscheidender Bedeutung. Die Vorschriften der Bauordnung bezwecken, dass die tragenden Fassadenelemente durch eine entsprechende Gestaltung der Fensterfronten aussen zu stehen kommen. Das Argument, es sei richtig, wenn die Liegenschaft mit der einheitlichen Ausgestaltung des © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte