Gerade in diesem Kontext wirke die streitige Glaswand nicht mehr als Fremdkörper. Letztlich bestehe der Unterschied zu den Jugendstilfassaden nur noch darin, dass die tragenden Elemente im Jugendstil aussen stehen, beim streitigen Objekt jedoch innen angeordnet werden sollen. Eine vollständige Anpassung stehe aber ausser Frage, da aussen angebrachte Pfeiler sich mit der Ruhe ausstrahlenden Flächigkeit der klassizistischen Fassade nicht vertragen würden.