Seit dieser Stilepoche seien Ladennutzungen verbreitet, die das ganze Erdgeschoss und später auch das erste Obergeschoss einnehmen und zum anderen über ausgedehnte Schaufensteranlagen verfügen würden, die sich immer wieder über zwei Geschosse ausdehnten. Kennzeichen dieser Bauphase seien grössere Schaufensterflächen, die durch gusseiserne Säulen mit kleinen Kapitellen unterteilt und durch eine Rahmungsarchitektur, bestehend aus mannigfaltigen Pilastern und Gesimszonen, umgeben würden. Gerade in diesem Kontext wirke die streitige Glaswand nicht mehr als Fremdkörper.