Diese Bestimmungen weisen einen relativ hohen Bestimmtheitsgrad und eine erhebliche Normendichte auf. Diese sind bei Vorschriften aus dem Bereich des Ortsbild- und Denkmalschutzes von wesentlicher Bedeutung, da der Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit bei Vorschriften mit eigentumsbeschränkender Wirkung ein hoher Stellenwert zukommt (vgl. R. Schaffhauser, in: Rechtsfragen der Denkmalpflege, Veröffentlichungen des Schweizerischen Instituts für Verwaltungskurse an der Hochschule St. Gallen, St. Gallen 1981, S. 88 f.).