15 BO auf ihre Uebereinstimmung mit der Eigentumsgarantie zu überprüfen. Dennoch könne in Frage gestellt werden, ob Bauvorschriften, welche dazu führten, dass Wände ohne tragende Wirkung oder Pfeiler im Widerspruch zum Haustyp erstellt oder dass objektfremde © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte