Weiter kam das Baudepartement zum Schluss, auch das in der Altstadt geltende Einfügungsgebot sei erfüllt. Indem die Glaswand Elemente aus beiden Bauphasen, nämlich Schaufensterfronten aus dem Jugendstil und Flächigkeit aus dem Klassizismus, übernehme und zugunsten der eigenen Liegenschaft neu interpretiere, entstehe ein sublimes Zusammenspiel, das klar zu einer Aufwertung des Gassenbildes führe. Da die geltende Bauordnung in naher Zukunft aufgehoben werde, sei es nicht angezeigt, die spezifischen Aesthetikvorschriften von Art. 15 BO auf ihre Uebereinstimmung mit der Eigentumsgarantie zu überprüfen.