Weiter kam das Baudepartement zum Schluss, die derzeitige Erscheinung sei zu einem guten Teil durch die Eingriffe der Sechzigerjahre geprägt. Eine Rückführung in den ursprünglichen Zustand sei nicht möglich. Bei dieser Ausgangslage könne die vorgesehene Glaswand als zulässige Reaktion eingestuft werden. Insgesamt zeichne sich die vorgesehene Lösung dadurch aus, dass sie sehr subtil die sich widersprechenden Elemente aus weit auseinanderliegenden Bauphasen wieder in Einklang bringe.