Es könne nicht einfach verlangt werden, das Erscheinungsbild der benachbarten Baute zu kopieren. Vielmehr sei die projektierte Baute bezüglich ihrer eigenen Gestaltung und ihrer Wirkung auf die Umgebung zu bewerten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte