Das Baudepartement entschied am 25. August 2004 über die Angelegenheit. Es hiess den Rekurs gut (Ziff. 1) und hob im Beschluss der Baupolizeikommission vom 19. März 2004 den ersten Satz von Ziff. 2 des Dispositivs auf (Ziff. 2). Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr wurde verzichtet (Ziff. 3) und der von der Rekurrentin geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.-- zurückerstattet (Ziff. 4). Das Baudepartement erwog, in der Altstadt gälten aus ästhetischen und denkmalpflegerischen Gründen generell die Erfordernisse einer guten Gesamtwirkung und des Erhalts historischer Umgebungen sowie historischer Substanz.