Die Baupolizeikommission trat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2004 auf das Wiedererwägungsgesuch nicht ein. In ihrer Rekursergänzung vom 19. Mai 2004 beantragte die Eigentümerin, der Entscheid der Baupolizeikommission sei aufzuheben und das Projekt sei in der vorgelegten Form zu bewilligen.