"Die Schaufensterfront wird in Form des Korrekturgesuches vom 19. Februar 2004 abgewiesen. Die Altane ist direkt auf dem Dach der hofseitigen Gaube aufzusetzen; die Gaube im rechten Hausteil ist in der Höhe zu reduzieren." Im übrigen wurde vom Rückzug einer Einsprache Kenntnis genommen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B./ Am 7. April 2004 erhob die Eigentümerin Rekurs gegen den Entscheid der Baupolizeikommission und teilte mit, es werde beabsichtigt, ein Wiedererwägungsgesuch zu stellen, weshalb zur Begründung des Rekurses um eine Nachfrist ersucht werde.