sie müssten seitlich der Brandmauer einen markanten Wandstreifen respektieren. Breite Schaufensteranlagen seien durch massive Mauerpfeiler zu unterteilen. Die Glasfront, wenn für sich auch sorgfältig gestaltet und als einzelnes Element nicht zu beanstanden, stehe im klaren Widerspruch zu diesen Bestimmungen für das Bauen in der Altstadt. Es treffe zwar zu, dass in den Sechzigerjahren mit der heutigen Schaufensterfront der entscheidende Eingriff in die Konstruktion getätigt worden sei. Dies bedeute aber nicht, dass heute ein für das Gebäude und namentlich für das Gassenbild noch viel einschneidender Eingriff zugelassen werden könne.