Die Baupolizeikommission entschied am 19. März 2004 über das Baugesuch. Sie erwog, das Gebäude sei im Verzeichnis der schützenswerten Bauten der Kategorie 2 zugeordnet. Einerseits würden erhöhte ästhetische Anforderungen gelten, anderseits kämen auch die Spezialbestimmungen für das Bauen in der Altstadt zur Anwendung. Nach Art. 15 der Bauordnung (sRS 731.1, abgekürzt BO) sei die historische Bausubstanz nach Möglichkeit zu erhalten. Im Erdgeschoss hätten die Tragelemente als Bestandteil der Fassaden deutlich in Erscheinung zu treten. Schaufenster dürften nicht in der ganzen Fassadenbreite erstellt werden; sie müssten seitlich der Brandmauer einen markanten Wandstreifen respektieren.