In der Folge reichte die Bauherrschaft am 19. Februar 2004 ein Korrekturgesuch ein. Nach diesem soll die Dachterrasse reduziert und das Doppelfenster in der rechten Gebäudehälfte des ersten Obergeschosses den darüberliegenden Fenstern angepasst und auf eine Wohnnutzung im Estrichgeschoss © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte