Die Baupolizeikommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2003 mit dem Projekt. Sie begrüsste grundsätzlich die Anstrengungen der Bauherrschaft, mit der Renovation und dem Umbau der Liegenschaft einen Beitrag zur Erhaltung und Aufwertung des Gassenbildes sowie des Wohnens in der Altstadt zu leisten. Gleichwohl kam sie zum Schluss, das Projekt sei in verschiedenen Punkten zu überarbeiten, insbesondere bezüglich der Schaufensterfront, der Dachgestaltung sowie der Wohnnutzung im Estrichgeschoss. In der Folge reichte die Bauherrschaft am 19. Februar 2004 ein Korrekturgesuch ein.