In den zweieinhalb Stunden Regendauer seien von der Terrasse maximal 1000 Liter Wasser ins Terrain eingeleitet worden, was nicht ausreichen könne, den vorgelegenen Wasserstand in der Baugrube zu verursachen. Die vorhandenen Sickerungsmassnahmen auf der Liegenschaft hätten die durch die starken Regenfälle bedingten grossen Sicker- und Hangwassermengen nicht mehr abzuleiten vermocht, was zu einem Rückstau in der Baugrube geführt habe. Die Schadensursache liege somit beim Versagen der Baugrubenentwässerung (Sickerungsleistung).