Die Baukonstruktion weise keine offensichtlichen Mängel oder Fehler auf. Der Experte kam zum Schluss, die Baukonstruktion und die Liegenschaftsentwässerung entsprächen den Regeln der Baukunde und den Vorschriften des Entsorgungsamtes der Stadt St. Gallen. Das von der Terrasse anfallende Regenwasser habe den Wasserschaden nicht verursachen können. In den zweieinhalb Stunden Regendauer seien von der Terrasse maximal 1000 Liter Wasser ins Terrain eingeleitet worden, was nicht ausreichen könne, den vorgelegenen Wasserstand in der Baugrube zu verursachen.