© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ausschliesslich dahingehend geändert, dass nicht nur das fortgesetzte Einwirken von Schnee- und Regenwasser, sondern neu auch das Eindringen von Grundwasser als nicht versichertes Ereignis qualifiziert wird.