Am 17. Dezember 2003 wies die Verwaltungskommission der GVA den Rekurs ab. Sie erwog, aufgrund eines Gutachtens vom 26. Mai 2003 stehe fest, dass sich der intensive Regen nicht sturzbachartig - z.B. unter einer Türschwelle hindurch -, mithin als eigentliches Oberflächenwasser, in das Haus der Rekurrenten ergossen und so den Schaden verursacht habe. Vielmehr hätten die Niederschläge über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Boden um das Gebäude immer mehr mit Wasser aufgefüllt. Dieses habe sich mangels genügender Ableitung bis zur Höhe des Kellerfensters im Lichtschacht aufgestaut, wo es dann in das Gebäude einzudringen vermocht habe.