hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ D. und T.D. sind Eigentümer eines Reiheneinfamilienhauses an der X. Strasse in St. Gallen. Infolge von intensiven Niederschlägen am 16. Juli 2002 drang Wasser über einen Lichtschacht und durch das dort befindliche Kellerfenster in die Räume des Untergeschosses, weshalb es zu einem Gebäudeschaden kam. Der Schadenfall wurde am 18. Juli 2002 der Gebäudeversicherungsanstalt (abgekürzt GVA) gemeldet.