ff) ausführlich beschrieben. Der Beschwerdeführer und seine beiden Kumpane überfielen den Mann ohne ersichtlichen Grund und schlugen ihn mit Fäusten und einem Stock zusammen, entwendeten ihm den Geldbeutel und warfen sein Fahrrad über eine Brücke. Der Strafrichter hielt fest, der Beweggrund der Tat habe im reinen Aggressionsabbau gelegen. Das Verhalten des Beschwerdeführers ist als brutale, hinterhältige und feige Aggression zu werten, die Ausdruck einer erheblichen kriminellen Energie ist. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer sowohl Vermögensdelikte als auch Strassenverkehrsdelikte sowie Straftaten gegen Leib und Leben beging.