d) Mit Verfügung vom 14. Mai 2004 wies das Ausländeramt das Gesuch von I. P. um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. Zur Begründung wurde angeführt, sein Verhalten habe zu schweren Klagen Anlass gegeben. Er sei mehrfach verurteilt worden und habe sich auch als Arbeitnehmer nicht sonderlich bewährt. B./ Gegen die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung erhob I. P. Rekurs, der vom Justiz- und Polizeidepartement mit Entscheid vom 17. August 2004 abgewiesen wurde. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte