b) Seit 1999 wurde I. P. mehrmals wegen Straftaten verurteilt. Unter anderem wurde er am 18. Dezember 2001 wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, falscher Anschuldigung und grober Verletzung von Verkehrsregeln zu drei Monaten Gefängnis, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs, und einer Busse von Fr. 900.-- verurteilt. Am 6. August 2003 wurde er wegen Tätlichkeit, einfachen Raubes, Sachbeschädigung und Vergehens gegen das Waffengesetz mit achtzehn Monaten Gefängnis bestraft. Der im Strafbescheid vom 18. Dezember 2001 gewährte bedingte Strafvollzug wurde widerrufen und die Gefängnisstrafe von drei Monaten vollziehbar erklärt.