Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B., gegen Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ a) I. P., geboren 1982, ist Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina. Er reiste 1988 im Rahmen des Familiennachzugs zu seinen Eltern in den Kanton St. Gallen und erhielt in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung, welche regelmässig verlängert wurde.