Bei Nichterfüllung dieser Auflage sei mit einer Kürzung oder Einstellung der Sozialhilfe zu rechnen. Ausserdem wurde der Ehemann aufgefordert, bei der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen ein Gesuch um eine IV- Rente einzureichen und gleichzeitig den Sozialen Diensten C. das Formular "Gesuch um Rentenauszahlung an eine Behörde" zuzustellen, andernfalls eine ambulante fachärztliche Begutachtung geprüft werde. Bei der Bemessung der finanziellen Sozialhilfe ging die Sozialkommission davon aus, dass der Sohn D. in einer sozialen Institution lebe und ein IV-Taggeld erhalte, weshalb er selbst ein Gesuch um Ausrichtung von Sozialhilfe einzureichen habe.