Unbestritten ist, dass die heute 23-jährige türkische Staatsangehörige Z. B.-B. in der Schweiz geboren wurde und seither hier lebt. Fest steht sodann, dass sie am 5. November 2002 von O. nach R. umgezogen und dort im Schnell-Imbiss von H. B., einem Onkel des Beschwerdeführers, gearbeitet hat. Weil sie zudem einen türkischen Staatsangehörigen geheiratet hat und nach Angaben des Beschwerdeführers hier über ein Netz von Verwandten verfügt, ist davon auszugehen, dass sie sich auch in der Schweiz in türkischen Kreisen bewegt und deshalb nicht nur mit der türkischen Sprache, sondern auch mit den sozialen und kulturellen Gepflogenheiten ihrer Landsleute und damit ihres Heimatlandes vertraut ist.