dass damals ausstehende Sozialhilfeleistungen im Betrag von Fr. 25'656.-- und Verlustscheine im Betrag von Fr. 6'931.75 bestanden. Aktenkundig ist weiter, dass auch am 7. Oktober 2002 Sozialhilfeleistungen im Betrag von Fr. 16'775.-- offen waren. Am 16. Oktober 2002 teilte R.K. dem Kreisgericht A. sodann mit, bereits kurze Zeit nach Eheschluss hätten sich (auch) finanzielle Probleme ergeben. Ihr Ehemann arbeite erst seit kurzem zu 100 Prozent, weil das Sozialamt insistiert habe. Aus diesem Grund beziehe sie seit 1. Oktober 2002 keine Sozialhilfe mehr.