b) Nach Art. 17 Abs. 2 ANAG hat der Ehegatte eines Ausländers, der im Besitz der Niederlassungsbewilligung ist, Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Dieser Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung erlischt, wenn der Ausländer gegen die öffentliche Ordnung verstossen hat (Art. 17 Abs. 2 letzter Satz © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte