(SR 0.101, abgekürzt EMRK) verankerten Schutz des Familienlebens berufen. Das Justiz- und Polizeidepartement wies den Rekurs am 15. Juli 2004 ab und lud das Ausländeramt ein, M.B. eine neue Frist zur Ausreise zu setzen. Der Entscheid wurde damit begründet, M.B. sei mit R.K. eine Scheinehe eingegangen und habe deshalb gegen die öffentliche Ordnung verstossen. Demzufolge sei sein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erloschen. Sodann überwiege das öffentliche Interesse an der Wegweisung M.B.s gegenüber seinen privaten Interessen und denjenigen seiner schwangeren Ehefrau.