B./ Am 8. Januar 2004 wies das Ausländeramt das Gesuch M.B.s um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. M.B. wurde angewiesen, den Kanton St. Gallen bis 31. März 2004 zu verlassen. Das Ausländeramt war zur Ueberzeugung gelangt, der Gesuchsteller habe R.K. geheiratet, um sich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz zu verschaffen. Es erwog, aus diesem Grund erweise sich sein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung als rechtsmissbräuchlich. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte