© Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte in gleicher Höhe. 3./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. V. R. W. Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt X.) – die Vorinstanz am: Rechtsmittelbelehrung: