B./ Mit Eingabe vom 25. Mai 2004 erhoben die Eheleute H. durch ihren Rechtsvertreter Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement und beantragten, das Gesuch um Familiennachzug vom 30. Januar 2004 sei gutzuheissen. Zur Begründung wurde unter anderem angeführt, die Mitteilung des Ausländeramts vom 19. Mai 2004 sei als Verfügung zu betrachten.