A.H. und ihre Kinder stellten im Juni/Juli 1999 ein Wiedererwägungsgesuch, welches von der Asylrekurskommission mit Entscheid vom 21. September 2000 gutgeheissen wurde. Das Bundesamt für Flüchtlinge wurde angewiesen, den Aufenthalt von A. H. und ihren Kindern nach den Bestimmungen über die vorläufige Aufnahme zu regeln. Mit Verfügung vom 26. September 2000 ordnete in der Folge das Bundesamt für Flüchtlinge die vorläufige Aufnahme an. Am 3. Juli 2003 ersuchte A. H. um Erteilung humanitärer Aufenthaltsbewilligungen für sich und ihre Kinder. Am 24. Oktober 2003 erteilte das Ausländeramt die Aufenthaltsbewilligungen.