bb) Die Kabelschutzrohranlage befindet sich auf öffentlichem Boden. Es stellt sich vorab die Frage, ob für die Beurteilung der strittigen Eigentumsverhältnisse als privatrechtliche oder als öffentlich-rechtliche Angelegenheit von Bedeutung ist, ob der Kabelkanal und die Leerrohre als öffentliche Sachen gelten.