Nach einer Einigungsverhandlung zwischen den Beteiligten am 5. Dezember 2002 wurde das Rekursverfahren am 28. März 2003 sistiert. Nachdem die anschliessenden Verhandlungen nicht zu einer Einigung zwischen den Beteiligten führten, wurde die Sistierung am 14. November 2003 aufgehoben und das Rekursverfahren fortgesetzt. Mit Entscheid vom 2. August 2004 hiess das Baudepartement den Rekurs teilweise gut, indem Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung wie folgt geändert wurde: