Ferner wurde beantragt, der von der Swisscom AG eingereichte Rekurs im Namen der Swisscom Fixnet AG entgegenzunehmen. Zur Begründung wurde angeführt, per 1. Juli 2002 sei die im Rahmen einer Neustrukturierung der Swisscom-Gruppe angestrebte Holding-Struktur mit rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften realisiert worden; die Sparte Festnetztelefonie sei in die Swisscom Fixnet AG als eigenständige Tochtergesellschaft der Swisscom AG überführt worden.