3. Vor Inangriffnahme von Bau-, Unterhalts- oder Erneuerungsarbeiten im Trassee der Umfahrungsstrasse ist dem kantonalen Strasseninspektorat Gossau, Werkhof Eichen, 9200 Gossau (Tel.071/388 86 00), bei Kunstbauten dem kant. Strasseninspektorat, Abt. Kunstbautenunterhalt, 9001 St. Gallen (Tel. 071/229 30 62), Mitteilung zu machen. Im Zusammenhang mit späteren Unterhalts-/Erneu-erungsarbeiten dürfen die unter Verkehr stehenden Anlagen der Umfahrungsstrasse nicht betreten werden. Ausnahmen sind mit dem Strasseninspektorat Gossau vorgängig abzusprechen. Der Aufwand des Strasseninspektorates für Signalisationsmassnahmen wird der Bewilligungsnehmerin in Rechnung gestellt.