Mit Verfügung vom 2. Juli 2002 erteilte das Kantonale Strasseninspektorat der Swisscom AG folgende strassenpolizeiliche Bewilligung: " 1. Die Swisscom AG erhält gestützt auf Art. 35 FMG die Bewilligung, in dem durch den Kanton St. Gal-len zu erstellenden unterirdischen Kabelkanal der Umfahrung Bazenheid 4 bzw. 2 Leerrohre zu benützen und ihre Übertragungsleitungen einzuziehen. Der Verlauf des kantonseigenen unterirdischen Kabelkanales ist aus beiliegenden sieben Situationsplänen 1 : 500 (Teilstrecken 1 bis 7) der Ingenieurgemeinschaft Näf & Partner AG, St. Gallen/ Steiger + Partner AG, Bütschwil vom 12. Juli 2002, ersichtlich.