Mit Eingabe vom 5. Februar 2002 stellte die Swisscom AG beim Tiefbauamt des Kantons St. Gallen gestützt auf Art. 35 Abs. 1 des Fernmeldegesetzes (SR 784.10, abgekürzt FMG) ein Bewilligungsgesuch um Inanspruchnahme des Trassees der gesamten Neubaustrecke (inkl. Kunstbauten) des Projektes Umfahrungsstrasse Bazenheid für den Bau und den Betrieb der Leitungen und beanspruchte gestützt auf Art. 37 Abs. 1 FMG das Eigentum sowie die unbefristete Nutzungsdauer an der im Rahmen des Bauvorhabens geplanten Kabelschutzrohranlage (inkl. Leerrohre und Kabel, welche in die Leerrohre eingezogen werden).