hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ Im Rahmen des Umfahrungsprojektes Bazenheid (Strassenbauprojekt 513.004) baut der Kanton St. Gallen eine neue Kantonsstrasse (Staatsstrasse Nr. 13 [H 16], Gemeinde Kirchberg), in deren Trassee ein unterirdischer Kabelkanal verlegt wird. Die Kabelschutzrohranlage beinhaltet 10 Leerrohre. Der Kanton St. Gallen hat gemäss Art. 6 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) die Hoheit über die Staatsstrassen und ist zugleich Eigentümer des Bodens für die neue Umfahrungsstrasse Bazenheid.