© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Weiter sei die Einsprache gutzuheissen und die Baubewilligung sei nicht zu erteilen. Am 5. Juli 2004 hat das Baudepartement den Rekurs gutgeheissen. Sowohl der Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2003 als auch die Baubewilligung vom 7. November 2003 wurden aufgehoben. Die Rekursinstanz gelangte zum Ergebnis, das zur Diskussion stehende Projekt weise eine reglementswidrige Dachraumgestaltung und Dachform auf, nachdem sie einen Augenschein durchgeführt und eine Stellungnahme des Amtes für Raumentwicklung (abgekürzt ARE) eingeholt hatte.