Mit Bauanzeige vom 7. August 2003 wurden die Nachbarn darüber informiert, dass geplant sei, auf der Parzelle Nr. 3063 ein Dreifamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und einem Attikageschoss zu erstellen. R. und C. R. erhoben gegen das Bauvorhaben Einsprache. Sie rügten, das Gebäude weise drei Vollgeschosse auf. Am 27. Oktober 2003 wies der Gemeinderat J. die Einsprache im Sinn der Erwägungen ab und erteilte in der Folge die Baubewilligung. B./ Am 13. November 2003 erhoben R. und C. R. Rekurs beim Baudepartement. Sie stellten das Rechtsbegehren, der Einspracheentscheid des Gemeinderats J. vom 27. Oktober 2003 und die Baubewilligung vom 7. November 2003 seien aufzuheben.