© Kanton St.Gallen 2025 Seite 34/36 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gerichtskostentarif, sGS 941.12). Dem Beschwerdeführer ist der Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- zurückzuerstatten. Die amtlichen Kosten des Rekursverfahrens von Fr. 2'000.-- sind analog der Kostenverlegung im Beschwerdeverfahren der Beschwerdegegnerin und der Beschwerdebeteiligten je zur Hälfte aufzuerlegen.