E./ Am 8. Juli 2004 reichte M.K. beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein mit den Anträgen, der Rekursentscheid des Baudepartementes sei aufzuheben und die Streitsache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz, evtl. an den Stadtrat St. Gallen zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.