Die Voraussetzungen für eine Gesamtrevision des Überbauungsplanes seien dagegen nicht erfüllt. Mit Ausnahme der Parzellen C 1831, C 3121 und C 3122 seien alle Grundstücke im Überbauungsplangebiet überbaut; die kleinräumige Parzellenstruktur lasse auf den überbauten Grundstücken keine oder höchstens noch unwesentliche bauliche Erweiterungen zu. Ebenfalls sei nichts bekannt über aktuelle oder einigermassen konkrete Bauprojekte. D./ Mit Eingaben vom 3. und 17. März 2003 legte M.K. Rekurs beim Baudepartement ein. Er beantragte, der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und die Sache zur Durchführung einer Gesamtrevision des Überbauungsplanes an den Stadtrat zurückzuweisen.