M. für den westlichen Teil und von 699,5 m.ü.M. für den östlichen Teil auf 706 m.ü.M. für Vollgeschosse und auf 709 m.ü.M. für ein Attikageschoss vor. Östlich an den Baubereich A schliesst sich gemäss geändertem Überbauungsplan ein maximal 5 Meter tiefer Gebäudesockel mit einer Oberkante von nur noch 698 m.ü.M. gegenüber 699,5 m.ü.M. nach geltendem Überbauungsplan an. Im Baubereich A beabsichtigt die Wohnbaugenossenschaft H., welche von der Stadt St. Gallen ein Baurecht für die Parzelle C 1831 eingeräumt erhalten hat, ein freistehendes Wohngebäude mit acht Wohnungen zu errichten.