Markierungslinien abgegrenzten Baubereich auf Parzelle C 1831 waren zudem besondere Vorschriften (besV) vorgesehen. Schliesslich wurden die Traufhöhen für die Parzelle C 1831 sowie für den westlichen Teil der Parzelle C 3228 auf 708,7 m.ü.M erhöht. Nachdem eine Einsprache gegen das Projekt zurückgezogen worden war, beschloss der Stadtrat am 30. November 1995 die Änderung und Ergänzung des Überbauungsplanes. Diese wurde am 9. Februar 1996 vom Baudepartement genehmigt.