A./ M.K. ist Eigentümer der Grundstücke Felsenstrasse 60/62 sowie Haldenhof 2/4 in der Stadt St. Gallen (Parzellen C 3227, C 3228, C 3230, C 3231). Diese Parzellen befinden sich in der Wohn-Gewerbe-Zone, Bauklasse 4a, und zudem im Geltungsbereich des Überbauungsplanes "Haldenstrasse-Felsenstrasse" vom 29. März 1961. Dieser Überbauungsplan legt für die von ihm erfassten, zwischen der Haldenstrasse und der Felsenstrasse, westlich des Gallusweges liegenden und in drei Reihen angeordneten Grundstücke Baulinien im Sinn von Markierungslinien fest und enthält Bestimmungen über die zulässigen Traufhöhen.